Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora

Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora

In den PR- und Social-Media-Seminaren, die unsere Agentur veranstaltet, kommen von den Teilnehmern immer wieder Fragen zu Bildrechten auf. Um diese Fragen zweifelsfrei zu beantworten, haben wir heute den Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora im Interview. Er bringt Licht ins Dunkel und erklärt, unter welchen Bedingungen man Bilder in der Pressearbeit und auf Blogs und Social Networks nutzen darf.

Können Ergebnisse aus der Bilder-Google-Suche in Social-Media-Netzwerken genutzt werden, wenn die Quelle kenntlich gemacht ist?

Dr. Dino Sikora: Nein, nicht ohne weiteres. Bilder und Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt. Allein der Urheber darf entscheiden, ob und wer das von ihm erstellte Bild oder Foto in welchem Umfang nutzen darf. Die Ergebnisse einer Bilder-Google-Suche lassen keinen Rückschluss darauf zu, ob der Urheber der Bilder sie zur Nutzung freigegeben hat oder er einer Nutzung durch Dritte widerspricht. Daher ist dringend davon abzuraten, die zahlreich verfügbaren Bilder und Fotos im Netz ohne Einwilligung des Urhebers zu nutzen.

Ausnahmen gelten allenfalls für die rein private Verwendung von Bildern, die weder direkt noch indirekt irgendwelchen Erwerbszwecken dient. Das verwendete Bild darf aber nicht von einer rechtswidrig erstellten Vorlage stammen. Und das ist gerade im Internet kaum zu prüfen. Zudem ist darauf zu achten, dass etwa bei einem privaten Blog oder einer Seite auf Facebook bereits die Einblendung eines einzigen Werbebanners dazu führen kann, dass die Seite nicht mehr rein privat ist.

Welche Bedingungen gelten für die Nutzung von Bildern aus offiziellen Pressebereichen auf Blogs, Facebook und anderen Social-Media-Plattformen?

Dr. Dino Sikora: Auch für die Nutzung von Bildern aus offiziellen Pressebereichen von Unternehmen gilt dasselbe. Sofern Unternehmen verschiedene Bilder in ihren Pressebereichen kostenlos zur Nutzung anbieten, gelten dennoch deren Nutzungsbedingungen. Diese erlauben in der Regel nur eine Verwendung im Sinne des Unternehmens oder für private Zwecke. So wäre etwa die Verwendung eines Bildes von Coca-Cola im Rahmen einer Schmähkritik unzulässig.

Darf man jedes Bild verwenden, wenn eine Quelle angegeben wird?

Dr. Dino Sikora: Nein. Die Befugnis, ein Bild zu verwenden, hat mit der Angabe der Quelle nichts zu tun. Grundsätzlich darf niemand ein Bild ohne die Erlaubnis des Urhebers verwenden – ganz gleich, ob mit oder ohne Angabe der Quelle. Im Fall der (ausnahmsweise erlaubten) rein privaten Verwendung hingegen muss der Verwender die Quelle angeben.

Auch kommenden Dienstag beantwortet Dr. Sikora wieder Fragen rund ums Bildrecht. Also klicken Sie wieder rein!

Über unseren Experten: Dr. Sikora ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Sozietät Döttelbeck, Dr. Wemhöner & Partner auf die Gebiete Internetrecht, Marken- und Urheberrecht, sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert. Von 2002 bis 2007 war Dr. Sikora Justiziar im Brauerei-Konzern InBev Deutschland mit den Bier-Marken BECK’S, Franziskaner, Hasseröder und Diebels. Er war dort Leiter der Bereiche Internetrecht, Lebensmittelrecht, Marken- und Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Daneben veröffentlicht Dr. Sikora in Fachzeitschriften regelmäßig Beiträge zu Fragen des Internet- und Wettbewerbsrechts. Zusätzlich ist Dr. Sikora als Referent für die IHK Nord Münsterland und den Marketing Club Münster/Osnabrück e.V. tätig.